Todesanzeigen müssen neben inhaltlichen auch formalen Kriterien genügen. Da die Anzeigengröße maßgeblich den Preis bestimmt, muss man sich bei der Textgestaltung deutlich kürzer fassen als in einem entsprechenden Trauerbrief.
Todesanzeigen werden in den Tageszeitungen als öffentliche Bekanntgabe des Todes veröffentlicht, während Trauerbriefe an ausgewählte, dem Verstorbenen auf unterschiedliche Art Nahestehende versendet werden. Trauerbriefe informieren die Angehörigen, Verwandte, Bekannte und Freunde über den Todesfall. Ein Trauerbrief wird so gefaltet, dass die Schrift innen liegt.
Die Zeitungsanzeige sollte an dem Tag erscheinen, an dem auch die Trauerbriefe bei den angeschriebenen Personen eintreffen, es sei denn, die Familie möchte nur einen ausgewählten Personenkreis an der Beerdigung teilnehmen lassen, dann sollten die Briefe mit Angabe des Beerdigungstermins vorab verschickt werden. Die Zeitungsanzeige sollte dann nach der Beerdigung mit folgendem oder ähnlichem Text erscheinen: „Die Beerdigung (oder Trauerfeier) hat im engsten Familien- und Freundeskreis stattgefunden.“
Unbedingt beachtet und erwähnt werden müssen:
- Name des Verstorbenen (der Geburtsname der Frau sollte auf jeden Fall erwähnt werden, wenn er weitgehend bekannt ist), zusätzlich Titel, die zum Namen gehören – wie z. B. der Doktortitel. Bei mehreren Titeln, beispielsweise Professor Dr. Dr. können alle aufgeführt werden, ebenso auch mit Zusätzen wie Dr. jur., Dr. med., Dr. h.c. Auch besondere Ehrungen oder Auszeichnungen wie: Trägerin des Bundesverdienstkreuzes – Inhaber des Verdienstordens des Landes… – Träger des Ehrenringes der Stadt… können mit aufgeführt werden. Wenn der Beruf zur Persönlichkeit des Menschen gehört hat oder er/sie besonders stolz auf seinen/ihren Beruf war, sollte er ebenfalls erwähnt werden.
- Das Datum des Todes und, wenn gewünscht, das Alter bzw. der Geburtstag der/des Verstorbenen.
- Bei den Namen der Angehörigen ist es durchaus möglich, dass in der Zeitungsanzeige nur die Namen der engsten Angehörigen erscheinen, während im Trauerbrief auch die Namen der weiteren Angehörigen aufgeführt werden können. Erscheinen bei den Todesanzeigen nur die Namen der engsten Angehörigen, dazugeschrieben werden „Im Namen aller Angehörigen“ oder „Im Namen der Hinterbliebenen“ oder „und alle Angehörigen“.
Beim Aufsetzen einer Traueranzeige sollte auf zu großspurige Worte verzichtet werden, die den wahren Schmerz meistens nicht ausdrücken können, sondern:
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nach kurzer, schwerer Krankheit
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unerwartet
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infolge eines Herzinfarktes
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nach langer, schwerer Krankheit
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nach langem, mit großer Geduld ertragenem Leiden
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durch ein tragisches Unglück
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durch einen tragischen Verkehrsunfall (Segelunfall, Skiunfall, Flugzeugabsturz usw.)
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nach unheilbarer Krankheit
„Statt besonderer Anzeige“
Oft steht über einer Todesanzeige „Statt besonderer Anzeige“. Folgende Gründe sprechen dafür:
- Die Familie verschickt keine Trauerbriefe und somit ist die Zeitungsanzeige die einzige Bekanntmachung des Todesfalles.
- Die Familie kennt nicht alle Anschriften der Freunde oder Bekannten des/der Verstorbenen.
Zu vermeiden ist der Ausdruck „Statt Karten“, da bei einem Todesfall Beileidsbriefe verschickt werden und keine Karten.
- Folgende Reihenfolge sollte beachtet werden:
Bei Verstorbenen, die verheiratet waren, kommt zuerst der Name des Ehepartners, dann die Namen der Kinder dem Alter nach mit Schwiegerkindern, die Enkel- und Urenkelkinder, die evtl. noch lebenden Eltern und Schwiegereltern und dem Alter nach die Geschwister und Schwäger. Titel der Angehörigen, die zum Namen gehören, zum Beispiel der Doktortitel, können wie üblich vor den Namen gesetzt werden. Hat nur einer der Ehepartner einen Titel, sollte formuliert werden: „Dr. Bernd Müller und Barbara Müller“ oder „Bernd Müller und Dr. Barbara Müller“. Auf Titel kann in der Zeitungsanzeige oder im Trauerbrief auch verzichtet werden. Der Zusatz des Geburtsnamens ist ebenfalls möglich.
- Die letzte Anschrift des/der Verstorbenen bzw. die Anschrift der Angehörigen.
- Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier und, bei Katholiken, des Seelenamtes.
Wenn es dem Wunsche des/der Verstorbenen entspricht, kann geschrieben werden:
„Die Beerdigung hat im engsten Familienkreis stattgefunden.“
„Die Beerdigung findet im engsten Familienkreis statt“
- In manchen Regionen der Bundesrepublik ist es üblich, wegen der Kranz- und Blumenspenden unter die Anzeige den Namen des Bestattungsunternehmens zu setzen. Dieser Hinweis hilft, dass die Blumenspenden von den Floristen nicht ins Trauerhaus, sondern in das Bestattungsunternehmen gebracht werden, wo sie im Interesse der Angehörigen ordnungsgemäß der späteren Danksagungen wegen registriert werden. Das hilft auch den Angehörigen, da sie nicht nach Erscheinen der Todesnachricht von Floristen oder Bekannten mit telefonischen Nachfragen belastet werden.
Die Bitte um eine Spende
Immer häufiger finden sich in Todesanzeigen und Trauerbriefen Zusätze, die den Wunsch der/des Verstorbenen nach einer Spende anstelle von Blumen und Kränzen zum Ausdruck bringen. Auch hierfür gibt es verschiedene gebräuchliche Formulierungen:
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Anstelle freundlich zugedachter Blumenspenden bitten wir im Sinne der Verstorbenen um eine Überweisung für… (Angabe der Institution oder wohltätigen Vereinigung), Sparkasse , Kto-Nr. , BLZ .
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Anstelle von Blumen bitten wir um eine Spende zugunsten …. Konto-Nr. bei der Musterbank, BLZ . Vermerk: Friedrich Mustermann.
Weitere Beispiele von gebräuchlichen Zusätzen für die Todesanzeige/den Trauerbrief
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ein Lebenskreis hat sich geschlossen
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in Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied
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erlöst von Schmerzen
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geliebt und unvergessen
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ein Leben voll Güte und Selbstlosigkeit ist vollendet
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im gesegneten Alter von 91 Jahren starb (entschlief)
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wenige Tage nach Vollendung ihres 82. Lebensjahres verstarb heute
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nach einem erfüllten Leben
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nach einem schaffensreichen Leben
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wir trauern um…
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heute in den späten Abendstunden
Auch das Wort „heute“ kann in der Todesanzeige benutzt werden. Beispiel: „Heute entschlief unser lieber Vater“. Man geht ja bekanntlich von dem Tag aus, an dem der Todesfall eingetreten ist, und veröffentlicht das entsprechende Datum.
Beileidsbezeigungen und Beileidsbesuche
In manchen Anzeigen finden wir den Zusatz: „Von Beileidsbezeigungen am Grabe bitten wir Abstand zu nehmen.“ Das ist theoretisch zwar möglich, aber in der Praxis auf dem Friedhof nur durchführbar, wenn die Angehörigen unmittelbar, nachdem sie an das Grab getreten sind, den Friedhof verlassen.
Man muss sich vorstellen, dass sich ansonsten die Situation ergäbe, dass die Trauergäste, die nach den Angehörigen an das Grab treten, ohne Gruß an diesen vorbeigehen müssten. Die gedruckte Bitte, von Beileids- oder Kondolenzbesuchen abzusehen, ist eigentlich eine doppelte Vorsichtsmaßnahme, da es in der heutigen Zeit keine offiziellen Besuchszeiten mehr gibt und somit jeder Besuch nur nach vorheriger Absprache stattfindet – natürlich auch ein Kondolenzbesuch.
Nachrufe von Firmen
Auch Nachrufe von Firmen, Behörden und Vereinen können in den Tageszeitungen veröffentlicht oder als Trauerbrief verschickt werden. Hierbei muss man darauf hinweisen, dass Nachrufanzeigen bei Tageszeitungen erheblich teurer sind als Familienanzeigen.
Zwei grundsätzliche Empfehlungen:
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Familien- und Nachrufanzeigen sollten möglichst am selben Tag in der Tageszeitung erscheinen.
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Das Wort „Nachruf“ sollte nicht über der Anzeige stehen. Jeder, der diese Anzeige liest, sieht, dass es sich um einen Nachruf handelt.
Was bei einem Nachruf beachtet und erwähnt werden sollte
- Name des/der Verstorbenen (der Geburtsname der Frau sollte auf jeden Fall erwähnt werden, wenn er weit gehend bekannt ist). Alles, was über Titel in Familienanzeigen schon geschrieben wurde, gilt auch für Nachrufe, ebenso die Aussagen über besondere Ehrungen und Auszeichnungen. Hierbei ist auch möglich, Zusätze, wie beispielsweise “Trägerin des Bundesverdienstkreuzes am Bande”, nur in den Nachruf zu setzen und in der Familienanzeige wegzulassen. Im Gegensatz zu Familienanzeigen sollte nach traditioneller Auffassung beim Nachruf das Wort „Herr“ oder „Frau“ vor den Namen gesetzt werden.
- Das Datum des Todes und, wenn gewünscht, das Alter bzw. der Geburtstag des/der Verstorbenen (siehe hierzu die Ausführungen bei „Familienanzeigen“).
- Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier und bei Katholiken des Seelenamtes. Wenn es dem Wunsch des/der Verstorbenen entspricht, so kann durchaus geschrieben werden: „Die Beerdigung hat im engsten Familienkreis stattgefunden“ oder weitere mögliche Formulierungen, wie bei Familienanzeigen beschrieben.
- Name der Firma, der Behörde/Institution bzw. des Vereins, die den Nachruf aufgibt. Beachtet werden sollte hierbei unbedingt, dass der Firmen-, Behörden-/Institutions- oder Vereinsname nicht größer oder auffälliger gesetzt wird als der Name des/der Verstorbenen.
- Anschrift der Firma, die den Nachruf aufgibt. Bei Behörden oder Vereinen wird meistens keine Anschrift angegeben